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Sprache ist Integration und Schulen leisten durch den Erwerb der Sprache des Einwanderungslandes sowie der Möglichkeit zur Förderung der Herkunftssprache einen entscheidenden Beitrag zur Integration neu zugewanderter Menschen.
Der Runderlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3) regelt zwar die in den Schulen für die neu ankommenden Schüler*innen einzuleitenden Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache, die Frage nach Konzepten zur Beschulung geflüchteter ukrainischer Schüler*innen mit wenig bis keinen Deutschkenntnissen bzw. dem Erwerb von Deutsch als Zweit-/Drittsprache ist in vielen Schulen aktuell allerdings noch ungeklärt.
So geben im Rahmen der im April 2022 unter Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durchgeführten repräsentativen Umfrage der Robert Bosch Stiftung „Das Deutsche Schulbarometer Spezial: Geflüchtete ukrainische Schüler*innen an deutschen Schulen“ 49% der Befragten an, nicht über entsprechend notwendige Konzepte zu verfügen und dass die Suche nach entsprechenden Räumlichkeiten sowie Personal noch im Vordergrund steht.
Ukrainische Schüler*innen, die im Sinne einer inneren Differenzierung derzeit vollständig am Regelunterricht teilnehmen, begegnen der deutschen Sprache durch Immersion: Sie werden mit der deutschen Sprache nicht systematisch im Sprachunterricht konfrontiert, sondern tauchen in ein sogenanntes Sprachbad ein. Die Theorie dahinter: Die Schüler*innen hören, sprechen und erwerben Deutsch in authentischen alltäglichen Zusammenhängen.
In sogenannten Willkommensklassen soll Deutsch – so der Gedanke – als Zweit-/Drittsprache explizit und systematisch gelehrt werden.
Unabhängig von der gewählten Maßnahme bzw. Differenzierung zur Beschulung der ukrainischen Kinder, stoßen Schüler*innen und Lehrkräfte im Rahmen der Erstbegegnung jedoch aufgrund mangelnder Kompetenz in der jeweiligen Erstsprache auf zu überbrückende Sprachbarrieren.
Da die Nutzung der Muttersprache der Schüler*innen eine wertvolle Ressource zum Erwerb von Deutsch als Zweit-/Drittsprache ist, kann der gezielte Einsatz digitaler Tools einen Beitrag zur Überwindung eben jener Sprachbarrieren und dem langfristigen Spracherwerb leisten.
Mit Übersetzungs-Apps wie dem <em>GoogleTranslator</em>, der automatisch generierte Live-Übersetzungen anbietet, kann eine gemeinsame Kommunikationsebene hergestellt werden. Die Arbeit mit interaktiven Bildern via <em>Thinglink</em> kann zur Erweiterung des Wortschatzes genutzt werden und kollaborative Tools wie <em>cryptpad</em> können für das mehrsprachige Beschreiben von Tagesabläufen oder kommunikativen Standardsituationen an alltäglichen Orten des Stadtteils herangezogen werden. Auch der Einsatz virtueller Realitäten (VR) ermöglicht den Lernenden durch das Aufsetzen einer VR-Brille in Alltagssituationen, die real nachgestellt werden, einzutauchen, um angstfrei in einem geschützten Umfeld die Sprache anwenden und lernen zu können.
Die Digitalisierung ermöglicht neue digitale Settings und Formen des (Zweit-/Sprach-)Unterrichts zu denken. Eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Unterrichtsentwicklung in allen Fächern für alle Schüler*innen sollte daher a priori den Einsatz digitaler Medien und deren Nutzung einplanen.
Robert Bosch Stiftung (2022) Das Deutsche Schulbarometer Spezial: Geflüchtete ukrainische Schüler*innen an deutschen Schulen. Ergebnisse einer Befragung von Lehrkräften allgemein- bildender und berufsbildender Schulen durchgeführt von forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH. Stuttgart. Online einsehbar unter: https://www.bosch-stiftung.de/sites/default/files/publications/pdf/2022-05/Deutsches_Schulbarometer_Spezial_Ukraine.pdf